Beschreibung
Definierter technischer Anforderungskatalog. Arbeitsrechtliche und kollektivvertragliche Beratung ist nicht enthalten.
Leistungsabgrenzung
Der konkrete Umfang wird nach Bestandsaufnahme, Systemversion und gewünschtem Ergebnis festgelegt. Vor Beauftragung erhalten Sie eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung.
