Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 22. Juli 2026
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Bak. Milva Dimitrova Gelova, handelnd unter EasyKassa.at, Dr.-Alfred-Nagl-Gasse 16, Tür 3, 3500 Krems an der Donau, Österreich, über IT-Beratung, Systemadministration, Server- und Virtualisierungsleistungen, WordPress- und WooCommerce-Leistungen, Kassensystem- und RKSV-nahe technische Leistungen, Fernwartung, Datenmigration, Backup, Schulungen sowie den Verkauf zugehöriger Hardware und Verbrauchsmaterialien.
„Verbraucher“ und „Unternehmer“ werden im Sinn des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes verstanden. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragsunterlagen, Vertragssprache und Einbeziehung der AGB
Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, die Produkt- oder Leistungsbeschreibung und diese AGB. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB werden im Webshop vor Abgabe der Bestellung verlinkt und können gespeichert oder ausgedruckt werden. Bei individuell angebahnten Aufträgen werden sie gemeinsam mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung bereitgestellt.
3. Angebote und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website und im Shop sind noch kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden einer kostenpflichtigen Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Versand der Ware, Freischaltung einer vereinbarten Leistung oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Bei Anfrageleistungen kommt durch das Absenden der Anfrage noch kein entgeltlicher Vertrag zustande. Der konkrete Vertrag entsteht erst auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder einer Auftragsbestätigung.
4. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Produktbeschreibung. EasyKassa.at erbringt die vereinbarte technische Leistung nach dem bei Vertragsabschluss bekannten Systemstand. Nicht ausdrücklich vereinbarte Erweiterungen, Zusatzarbeiten, Vor-Ort-Termine, Herstellerleistungen, Lizenzen, Drittanbietergebühren und Anpassungen an nachträglich geänderte Anforderungen sind nicht automatisch umfasst.
Steuerliche, rechtliche und buchhalterische Beurteilungen sind nicht Bestandteil der IT-Leistung. Sie obliegen dem Kunden und dessen fachlich befugten Beratern. Technische Umsetzungen rechtlicher oder steuerlicher Vorgaben erfolgen ausschließlich nach einer vom Kunden bereitgestellten oder fachlich freigegebenen Vorgabe.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und richtige Informationen, erforderliche Zugänge, Lizenzen, Ansprechpartner, Freigaben und geeignete Arbeitsbedingungen bereit. Er informiert über bekannte Störungen, Schutzmaßnahmen, besondere Vertraulichkeitsanforderungen und betriebliche Sperrzeiten.
Vor Eingriffen in bestehende Systeme soll eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung vorhanden sein. Ist die Erstellung oder Prüfung einer Sicherung Teil des Auftrags, wird dies ausdrücklich festgelegt. Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können nach vorherigem Hinweis gesondert verrechnet werden.
6. Änderungen, Zusatzaufwand und Change Requests
Ändern sich Anforderungen, Systemstände, Schnittstellen oder Drittprodukte nach Vertragsabschluss, wird der daraus entstehende Zusatzaufwand vor der Umsetzung abgestimmt. Soweit eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines erheblichen Sicherheits- oder Datenverlustrisikos erforderlich ist und eine Freigabe nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, beschränkt sich EasyKassa.at auf verhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen und informiert den Kunden unverzüglich.
7. Datensicherung, Migration, Updates und Fernzugriff
Migrationen, Updates, RKSV-Umstellungen und Eingriffe in Produktivsysteme erfolgen nach einem abgestimmten Vorgehen. Bei Altsystemen, Fremdsoftware, unvollständigen Datenbeständen oder nicht dokumentierten Abhängigkeiten können trotz sorgfältiger Durchführung technische Risiken verbleiben. Erkannte Risiken werden dokumentiert und, soweit möglich, vor der Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt.
Fernzugriffe erfolgen nur nach Freigabe oder aufgrund einer gesondert vereinbarten, dokumentierten Fernwartungsregelung. Zugänge sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und nach Abschluss zu beenden oder abzusichern. Zugangsdaten dürfen nicht ungeschützt übermittelt werden.
8. Fremdsoftware, Open Source, Cloud- und Herstellerdienste
Für Betriebssysteme, WordPress, WooCommerce, Open-Source-Komponenten, Virtualisierungsplattformen, Zahlungsdienste, Hosting, Hardware und sonstige Drittprodukte gelten zusätzlich die Lizenz-, Support- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. EasyKassa.at schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktion fremder Produkte und Dienste.
Drittanbieter-, Hosting-, Domain-, Zertifikats-, Lizenz- oder Nutzungsgebühren sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Endet eine Herstellerunterstützung oder ändert ein Anbieter Funktionen, Preise oder technische Voraussetzungen, kann eine Anpassung oder Migration erforderlich werden.
9. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Soweit im Auftrag individuelle Arbeitsergebnisse entstehen, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Weitergehende Rechte, insbesondere an allgemein verwendbaren Vorlagen, Bibliotheken, Werkzeugen, Routinen, Dokumentationsmethoden und vorbestehendem Know-how, verbleiben bei EasyKassa.at oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Für Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten ausschließlich deren Lizenzbedingungen. Die Herausgabe von Quellcode, Administrationszugängen oder Entwicklungsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
10. Preise, Rechnungslegung und Zahlung
Es gelten die im Shop, Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gesamtpreis, Steuern, Versand- und Zusatzkosten werden vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung angezeigt. Bei aufwandsabhängigen Leistungen erfolgt die Abrechnung nach der vereinbarten Zeiteinheit, sofern kein Pauschalpreis festgelegt wurde.
Rechnungen sind zum angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Unternehmer sind nicht berechtigt, mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
11. Lieferung, Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Ist ein Produkt ohne Verschulden von EasyKassa.at nicht verfügbar, wird der Kunde informiert; für nicht erbrachte Teile bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Dritten über. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EasyKassa.at.
12. Termine, Vor-Ort-Leistungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine sind möglichst frühzeitig abzusagen. Für kurzfristig abgesagte oder wegen fehlender Zugänge, Ansprechpartner oder Arbeitsmöglichkeiten nicht durchführbare Termine kann der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Aufwand verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Fahrt- und Nebenkosten werden nur verrechnet, wenn sie vereinbart oder vorab ausgewiesen wurden.
Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Herstellerdiensten, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder erhebliche Lieferstörungen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Behinderung. Beide Seiten informieren einander unverzüglich und wirken an einer zumutbaren Ersatzlösung mit.
13. Übergabe, Abnahme und Mängelanzeige
Projekt-, Einrichtungs- und Migrationsleistungen werden nach Bereitstellung zur Prüfung übergeben. Erkennbare Abweichungen sollen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und geeigneten Nachweisen gemeldet werden. Unternehmer haben die für sie geltenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten.
Eine produktive Nutzung oder Freigabe ersetzt keine gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Verbesserung oder Austausch, soweit dies möglich und zumutbar ist.
14. Gewährleistung, Updates und Herstellergarantien
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern finden insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes Anwendung, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Für herkömmliche Dienstleistungen und Werkleistungen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ABGB und des KSchG.
Bei Waren mit digitalen Elementen und digitalen Leistungen können gesetzliche Aktualisierungspflichten bestehen. Herstellergarantien sind freiwillige Zusagen des jeweiligen Garantiegebers und bestehen nur nach dessen Bedingungen; sie schränken gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.
15. Haftung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen ohne vertragliche Einschränkung. Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt in jedem Fall unbeschränkt.
Gegenüber Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden gehaftet. Bei Datenverlusten von Unternehmern ist die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer dem Risiko angemessenen, aktuellen und überprüften Datensicherung angefallen wäre. Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
16. Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Beide Seiten behandeln als vertraulich erkennbare technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck.
Verarbeitet EasyKassa.at personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Kunden, wird – soweit erforderlich – vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der beauftragten Verarbeitung, die Betroffeneninformation und erforderliche Weisungen verantwortlich.
17. Rücktrittsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern kann bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften ein gesetzliches Rücktrittsrecht zustehen. Die Einzelheiten, Fristen, Folgen, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung beschrieben. Diese AGB schränken das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht ein.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, kann bei einem späteren Rücktritt ein angemessener Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen sein. Das Rücktrittsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder bei digitalen Inhalten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
18. Elektronische Rücktrittsfunktion
Für online geschlossene Verbraucherverträge steht unter Vertrag widerrufen eine elektronische Rücktrittsfunktion zur Verfügung. Nach dem Absenden wird der Eingang der Erklärung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Andere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben unberührt.
19. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der zwingende Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von EasyKassa.at vereinbart.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern ist nicht beabsichtigt.